Die 8d erhält Besuch vom SOS-Kinderdorf
Im November dieses Schuljahres erhielt die Klasse 8d des Sozialwesenzweigs mit Frau Herrmann besonderen Besuch: Eine Referentin des SOS-Kinderdorfs informierte die Schülerinnen und Schüler umfassend über Kinderrechte und ihre Bedeutung für das tägliche Leben von Kindern und Jugendlichen.

Nach einer kurzen Einführung in die geschichtliche Entwicklung der Kinderrechte durften die Jugendlichen selbst aktiv arbeiten: In Kleingruppen gestalteten sie Plakate zu ausgewählten Rechten, etwa zum Recht auf Schutz, auf Bildung, auf Beteiligung oder auf Gesundheit. Die Referentin stand unterstützend zur Seite, während die Klasse sich kreativ und eigenständig mit den Themen auseinandersetzte.
Im Anschluss wurde gemeinsam betrachtet, wo diese Rechte an unserer Schule sichtbar werden. Dabei erkannten die Schülerinnen und Schüler viele konkrete Beispiele aus ihrem Alltag:
- Recht auf Beteiligung (Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention)
Die SMV ermöglicht Mitsprache und Mitgestaltung. Schülerinnen und Schüler können eigene Projekte anstoßen, Wünsche äußern, Probleme ansprechen und demokratische Prozesse aktiv erleben. - Recht auf Schutz und Unterstützung (Art. 19, 39)
Die Beratungslehrkraft und die Schulpsychologie stehen bei schulischen, emotionalen oder sozialen Schwierigkeiten zur Verfügung. Sie bieten vertrauliche Gespräche, Beratung und Hilfe – ein wichtiger Beitrag zu einem sicheren und wertschätzenden Schulumfeld. - Recht auf Gesundheit und Wohlbefinden (Art. 24)
Die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) unterstützt bei Konflikten, familiären Belastungen oder psychischen Herausforderungen. Durch Prävention, Beratung und individuelle Begleitung wird das Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler gestärkt. - Recht auf Bildung (Art. 28)
Im regulären Unterricht, durch Förderstunden, Differenzierungsangebote oder Nachteilsausgleich wird gewährleistet, dass alle Kinder unabhängig von ihren Voraussetzungen gut lernen können. - Recht auf Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung (Art. 2)
Schulregeln, Klassenvereinbarungen, Anti-Mobbing-Programme sowie Projekte zu Vielfalt und Toleranz sorgen dafür, dass jedes Kind respektiert wird – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder Fähigkeiten. - Recht auf Freizeit und Entwicklung (Art. 31)
Arbeitsgemeinschaften, Sportangebote, Schulkonzerte oder Projekte ermöglichen den Kindern, Interessen zu entwickeln und außerhalb des Unterrichts Gemeinschaft zu erleben.
Der Besuch der Referentin war eine abwechslungsreiche und bereichernde Erfahrung, die den Jugendlichen verdeutlichte, dass Kinderrechte nicht nur abstrakte Regeln sind, sondern im schulischen Alltag täglich gelebt werden.

Die 8d blickt nun mit großer Vorfreude auf den für April geplanten Besuch im SOS-Kinderdorf. Dort werden die Schülerinnen und Schüler erleben, wie unterschiedlich Familie gelebt werden kann und dass es Kinder gibt, deren Rechte nicht immer geachtet wurden. Der Besuch soll ihr Verständnis für soziale Verantwortung vertiefen und ihnen zeigen, wie wichtig Schutz, Unterstützung und verlässliche Beziehungen für jedes Kind sind.
Text/ Fotos: Martina Herrmann


